Gewerbekunden
Der background writer §ervice® ist auch ein Service für kleine und mittlere Betriebe, die über keine eigene Rechtsabteilung verfügen. Mit dem Service kann die Geschäftsleitung bei der Erstellung juristischer Texte entlastet werden.
Mit dem Service kann, da der Firmenbriefkopf verwendet wird, grundsätzlich die vollständige juristische Korrespondenz eines Betriebes über einen Anwalt / eine Anwältin abgewickelt werden, ohne dass erkennbar ist, dass die Korrespondenz von einem Anwalt / einer Anwältin erstellt wird. Mit dem Service kann sich die Geschäftsführung vollständig auf das eigentliche Geschäft konzentrieren, während der background writer service® nur dann in Anspruch genommen wird, wenn ein entsprechender rechtlicher Handlungsbedarf besteht. Durch den auf Ihren individuellen Bedarf angepassten Einsatz ist der background writer service® effizient und damit kostensparend.
Mit dem background writer §ervice® können Sie sich von einem Anwalt / einer Anwältin einen beliebigen juristischen Text erstellen lassen. Es kann sich hierbei z.B. um ein beliebiges rechtliches Anliegen, wie z.B. um ein an einen Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmer, Vermieter gerichtetes Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung etc. handeln. Die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig. Grundsätzlich kann mit dem background writer §ervice® Ihre gesamte juristische Korrespondenz erledigt werden.
Die Texte werden dann von einem Anwalt / einer Anwältin Ihres Vertrauens erstellt, der/die hierbei im Hintergrund bleibt. Die Texte, die Sie dann selbst unterschreiben, werden auf sachliche und emotionslose Art und Weise vorformuliert, weil die Möglichkeit in Betracht gezogen werden muss, dass sie später in einem Rechtsstreit als Beweismittel vorgelegt werden müssen. Ein mit einer Fristsetzung versehenes Aufforderungsschreiben hat somit eine wichtige Beweisfunktion. Ein solches Schreiben dient sowohl zur Geltendmachung Ihrer Forderung als auch zur Vorbereitung auf einen etwaigen Rechtsstreit.
Da in dem Text der Briefkopf Ihrer Firma und nicht der Briefkopf des Anwalts verwendet wird, können Sie die persönliche Ebene zu dem Adressaten Ihres juristischen Schreibens bewahren.
Sie haben ein rechtliches Problem und beauftragen deshalb einen Anwalt / eine Anwältin damit, ein auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Aufforderungsschreiben zu fertigen. Nach einem ersten Gespräch über den gewünschten Inhalt des Schreibens fertigt der Anwalt / die Anwältin zunächst lediglich einen Entwurf. Der Entwurf wird dann an Sie übersandt. Sie prüfen den Entwurf und teilen Ihrem Anwalt / Ihrer Anwältin etwaige Änderungs- / Ergänzungswünsche mit. Damit können Missverständnisse und Fehler vermieden werden. Ihr Anwalt / Ihre Anwältin nimmt dann diese Wünsche auf, fügt sie in den Entwurf ein oder teilt Ihnen ggf. mit, wenn eine Änderung / Ergänzung nicht ratsam ist. Nach einer Verständigung über die endgültige Fassung wird Ihnen dann das Schreiben 2-fach übersandt. Sie unterschreiben ein Exemplar und versenden es per Einwurf-Einschreiben. Sie erhalten bei Ihrer Postagentur einen entsprechenden Einlieferungsbeleg, den Sie dann zusammen mit dem zweiten Exemplar des Schreibens sorgfältig aufbewahren. Einige Tage später können Sie dann im Internet unter „Deutsche Post/Sendungsverfolgung“ prüfen, ob bzw. wann Ihr Schreiben dem Adressaten zugegangen ist. Den entsprechenden Statusbericht können Sie dann ausdrucken und Ihren Unterlagen hinzufügen. Sie schaffen damit einen gerichtsfesten Zugangsnachweis.
Je nachdem, ob bzw. wie der Adressat auf Ihr Schreiben reagiert, kann sich Ihr Anliegen damit entweder bereits ohne eine weitere anwaltliche Hilfe erledigen oder andernfalls weitere rechtliche Schritte erforderlich machen. Hierüber werden Sie sich dann ggf. mit Ihrem Anwalt / Ihrer Anwältin verständigen. Diese Praxis hat sich in der Regel bewährt und zu einer hohen Kundenzufriedenheit geführt. Mit diesem Service können Sie Ihren Anwalt / Ihre Anwältin zu Ihrem verlängerten Arm machen.
a) Mit einem juristischen Schreiben ohne einen anwaltlichen Briefkopf kann vermieden werden, dass der Adressat, mit dem Sie vielleicht bereits langjährige Geschäftsbeziehungen unterhalten, verprellt wird und deshalb vielleicht seinerseits anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt. Ein mit dem background writer §ervice® gefertigtes Schreiben kann somit eher zur Deeskalation beitragen als ein anwaltliches Schreiben. Bei einem eigenen Aufforderungsschreiben, bei dem nicht erkennbar ist, ob ein Anwalt / eine Anwältin im Hintergrund tätig ist, können Sie weiterhin auf der persönlichen Ebene mit dem Adressaten / der Adressatin kommunizieren und das Problem vielleicht so aus der Welt schaffen. Die Art und Weise eines eigenen Aufforderungsschreibens lässt zwar vielleicht erahnen, dass Sie bereits rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, verdeutlicht aber dem Adressaten zugleich, dass Sie es mit Ihrem Anliegen ernst meinen und trotzdem auf einer persönlichen Ebene mit dem Adressaten in Kontakt bleiben wollen.
b) Der background writer §ervice® kann, wenn es sich z.B. nur um ein einfaches und einmaliges Schreiben handelt, im Vergleich zu einem offiziellen anwaltlichen Schreiben günstiger sein. Dies hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalles, wie z.B. der Bedeutung der Angelegenheit, dem rechtlichen Schwierigkeitsgrad und von dem Umfang des Sachverhaltes ab. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitsaufwand für die Fertigung eines Schreibens mit einem Kanzleibriefkopf oder mit Ihrem Firmenbriefkopf identisch ist. Dies ist wohl auch der Grund dafür, dass in der Anwaltschaft nicht offensiv für einen solchen Service geworben wird. Sofern Sie nach einem ersten, eigenen Aufforderungsschreiben mit Hilfe des background writer §ervice® denselben Anwalt / dieselbe Anwältin in derselben Sache damit beauftragen, für Sie offiziell tätig zu werden, so ist die bis dahin angefallene Beratungsgebühr auf die anschließend anfallende Geschäftsgebühr anrechenbar. Sie müssen somit nicht zweimal dieselbe Gebühr bezahlen.
c) Mit dem background writer §ervice® können Sie außerdem Ihre Chancen erhöhen, in einem möglichen Rechtsstreit von dem Adressaten Ihres Schreibens Ihre vorgerichtlichen Anwaltskosten erstattet zu bekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre Forderung, mit der Sie sich an den Anspruchsgegner (Adressaten) wenden, berechtigt ist, Sie den Adressaten wirksam in Verzug gesetzt haben und Sie in einem späteren Rechtsstreit obsiegen. Die Berechtigung Ihrer Forderung wird Ihr Anwalt / Ihre Anwältin prüfen. Ihr Anwalt / Ihre Anwältin wird dem Anspruchsgegner außerdem eine Frist zur Erfüllung Ihrer Forderung setzen, so dass der Anspruchsgegner, wenn er die Forderung nicht erfüllt, in Verzug gerät. Sollten Sie dann, nachdem der Anspruchsgegner auf Ihr eigenes, mit dem background writer §ervice® gefertigtes Aufforderungsschreiben nicht reagiert hat, Ihren Anwalt / Ihre Anwältin damit beauftragen, vorgerichtlich auch noch offiziell für Sie tätig zu werden, so hätte der Anspruchsgegner Ihnen diese zusätzlichen Anwaltskosten unter dem Gesichtspunkt des Verzuges zu erstatten.
Die Inanspruchnahme des background writer §ervice® kann somit in mehrfacher Hinsicht wirtschaftlich vorteilhaft sein.
Der mit dem background writer §ervice® erstellte Text wird für Sie durch Ihren Anwalt / Ihre Anwältin rechtlich geprüft. Durch die Abstimmung zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt / Ihrer Anwältin wird nach der Erstellung des Entwurfs (siehe oben ) außerdem geprüft, ob der Sachverhalt korrekt ist. Ob eine solch gründliche Prüfung beider Aspekte bei mit KI erstellten Texten stattfindet, ist fraglich. Insofern ist beim background writer §ervice® im Vergleich mit KI gefertigten Texten eine geringere Fehlerquote zu erwarten.
Ein wichtiger Vorteil des background writer §ervice® ist außerdem die Haftung der Anwälte, die selbstverständlich auch dann greift, wenn die von Anwälten entworfenen Texte von Ihnen selbst unterschrieben werden. Dagegen ist eine Haftung für mit KI erstellten Texten zweifelhaft.
Wenn der Adressat Ihres Schreibens nicht oder nicht wie erwartet reagiert, dann können Sie mit dem Anwalt / der Anwältin, der/die Ihnen Ihren Text vorformuliert hat, Rücksprache wegen der weiteren Vorgehensweise halten. Bei mit KI erstellten Texten wird Ihnen dagegen in einer solchen Situation wohl kaum ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen, der Sie bei der weiteren Vorgehensweise unterstützen kann. Der background writer §ervice® lässt Sie mit Ihrem rechtlichen Problem nicht allein.
Der background writer §ervice® ist somit ein persönlicher Service, der bei der Erstellung juristischer Texte gegenüber der künstlichen Intelligenz einige wichtige Vorteile aufweist.
Sie sind nun an einer Inanspruchnahme des background writer §ervice® interessiert, dann wenden Sie sich an einen Anwalt / eine Anwältin, der/die den Service ebenfalls anbietet und der/die in der Liste der teilnehmenden Anwälte / Anwältinnen aufgeführt ist, oder Sie kommen zu mir:
Rechtsanwalt Arnd Mack
Nutzhorner Straße 32
(im Nutzhorn Center)
27753 Delmenhorst
Tel.: 04221 / 29 89 233
Fax: 04221 / 29 89 234
E-Mail: arnd-mack@ewe.net
background writer §ervice® …… so viel Service muss sein.
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So viel Service muss sein.